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Mittwoch, 23. April 2025

Rufmord, Kritik, Verleumdung entfernen oder löschen bedeutet, gegen schädigende Informationen vorzugehen, die den Ruf einer Person oder eines Unternehmens beeinträchtigen können.

Es gibt die alte Weisheit, dass Menschen viel reden, wenn der Tag lang ist. Nicht immer reden Menschen dabei miteinander, manchmal reden sie auch über andere. Hierbei sollten die Worte weise gewählt werden, denn die Grenze zu den Straftatbeständen der üblen Nachrede sowie der Verleumdung ist nicht selten rasch überschritten. 


Im Volksmund wird in vielen Fällen von dem Rufmord gesprochen. Den wenigsten Menschen sind jedoch die genauen rechtlichen Hintergründe bekannt.Verleumdung (nach § 187 StGB): Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung zu verächtlich machen oder zu schaden. 

Üble Nachrede (nach § 186 StGB): Verbreitung von unwahren Tatsachen, die geeignet sind, den Ruf einer Person zu schädigen, ohne dass sie verächtlich werden soll. 

Beleidigung (nach § 185 StGB): Eine Äußerung, die geeignet ist, jemanden in seinem Ansehen zu verletzen. 

Rechtliche Schritte: Zivilrechtlich: Unterlassungsansprüche gegen die Verursacher der Verleumdung oder üblichen Nachrede, einstweilige Verfügungen. 

Strafrechtlich: Strafanzeige gegen den Verursacher der Verleumdung, üblichen Nachrede oder Beleidigung.

Mittwoch, 8. Juni 2022

Eine ungerechtfertigte schlechte Bewertung im Internet entfernen...Enthalten Bewertungen falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigung etc., sind sie rechtswidrig und müssen nicht geduldet werden.

Im Wettbewerb der Unternehmen um Kunden spielen Bewertungsportale eine immens wichtige Rolle. Da positive Bewertungen im Internet entscheidend zum Erfolg und zur Beliebtheit eines Unternehmens beitragen, insbesondere weil das Google-Ranking durch Bewertungen spürbar verbessert wird, nutzen viele Unternehmen Bewertungsportale missbräuchlich, um ihre Position im Wettbewerb zu stärken. 


Dies geschieht etwa durch falsche Positivbewertungen in Bezug auf die Dienstleistungen des eigenen Unternehmens. Zudem kommt es vermehrt zu missbräuchlich abgegebenen falschen Negativbewertungen bezüglich der Dienstleistungen und Waren der Konkurrenz, um deren Ruf zu schädigen und die eigene Position am Markt zu verbessern.

Bewertungen im Internet, genauer in Bewertungsportalen sind grundsätzlich zulässig und Ausfluss der grundrechtlich durch Art. 5 GG geschützten Meinungsfreiheit. Danach muss jeder es hinnehmen, dass Dritte die von ihm angebotenen Produkte und Dienstleistungen bewerten. 

Hierbei muss er allerdings nur sachliche Kritik und Werturteile hinnehmen. Ehrverletzende Schmähkritik, welche den Bewerteten herabwürdigen soll und keine sachliche Auseinandersetzung beinhaltet, ist nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt.

Das hat zur Folge, dass man natürlich äußern darf, dass man bestimmte Dienstleistungen oder Produkte für mangelhaft befindet, jedoch sollte man dabei stets auf die Wortwahl achten. Beispielsweise sollten Begriffe wie „Pfuscher“ oder „Betrüger“, welche beleidigender Natur sind, tunlichst vermieden werden.

Wenn Sie Unternehmer oder Freiberufler sind und selbst eine negative Bewertung erhalten haben, berate ich Sie gerne zu den bestehenden und weitreichenden Möglichkeiten, negative Bewertungen löschen zu lassen - sowohl gegen den Telemediendienst wie z.B. Google als auch gegen den Rezensenten direkt. Insbesondere letzteren können Sie unter Umständen auch auf Schadensersatz wegen negativer Internetbewertung in Anspruch nehmen.


Ihre Anfrage wird Streng Vertraulich bearbeitet. 
Preis wird individuell an das Projekt angepasst.
Streng Vertraulich und Diskret.

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Sonntag, 29. November 2020

Dirk Massat - Die enorme Relevanz guter Google Bewertungen

Gute Bewertungen sind der wichtigste Ansatz, um sich rund um die eigene Arbeit im Unternehmen als professioneller Partner zu positionieren. 


Durch eine Bewertung haben Kunden die Möglichkeit, gute Arbeit mit vielen Sternen und einem direkten Kommentar zu würdigen. Auch bei schlechter Arbeit können Kunden mit einer Bewertung auf die Mängel hinweisen und verdeutlichen, in welchen Bereichen Verbesserungspotenzial besteht. 


Eine negative Google Rezension hat jedoch nicht wie angenommen den gewünschten Lerneffekt, sondern schädigt nachhaltig den eigenen Erfolg. Der einfachste Weg ist natürlich, die Leistung entsprechend zu korrigieren und anschließend eine positive Bewertung zu erhalten. Doch nicht alle Kunden sind so fair und räumen dem Unternehmen eine Möglichkeit ein, einen bisherigen Fehler wieder zu korrigieren. Sobald jedoch auf den Kommentar geantwortet wurde, wird die Löschung noch schwieriger. Dadurch erhält Google die Möglichkeit einer detaillierteren Nachprüfung, die für Sie nicht zwingend positiv erfolgt.

Eine weitere häufig gestellte Frage bezieht sich auf die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Viele Unternehmen möchten Google Bewertungen löschen lassen, da es sich bei den abgegebenen Bewertungen nicht um direkte Kundenprojekte handelt. Kontrolliert wird dies jedoch im Vorfeld der Bewertungsabgabe nicht. Auch in den Nutzungsbedingungen von Google steht nicht festgeschrieben, dass der Rezensent bereits Patient gewesen sein muss oder mit Ihrem Unternehmen Kontakt hatte. Dadurch zeigt sich, dass die Einrichtung eines Google-Kontos meist schon ausreicht, um eine Bewertung im Internet abzugeben und Ihrem Unternehmen nachhaltig zu schaden.

Sie haben Inhalte im Internet gefunden, die Sie löschen möchten? Sie möchten Informationen nachhaltig aus dem Internet entfernen und sind auf der Suche nach dem besten Weg?

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