Was tun bei schlechten Bewertungen im Internet?
Eine negative, rufschädigende Bewertung sollten Unternehmen möglichst außergerichtlich und schnell löschen lassen. Wenn sie nicht direkt einen Anwalt einschalten wollen, können Unternehmer im ersten Schritt selbst denjenigen kontaktieren, der die Bewertungen geschrieben hat.
Es ist nicht möglich, Google-Bewertungen zu deaktivieren. Man hat kein Recht auf Löschung der Bewertungsmöglichkeit. Menschen dürfen über Ihr Unternehmen daher Firmenprofile anlegen und Google darf diese veröffentlichen. Allerdings können Sie negative Google Bewertungen löschen lassen – dies ist oft sehr gut möglich.
Eine schlechte Google-Bewertung kann sogar strafbar sein. Und zwar immer dann, wenn sie einen Straftatbestand des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt. Dies kommt insbesondere in Betracht bei Beleidigung nach § 185 StGB, bei übler Nachrede nach § 186 StGB und bei Verleumdung nach § 187 StGB.
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