Herabsetzende und negative Online Bewertungen im Internet gegenüber einem Unternehmer können nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Denn so wie die dafür vorgesehenen strafrechtlichen Regelungen die Menschen im realen Leben schützen sollen, bieten sie auch Schutz vor Anfeindungen im Internet.
Allgemein gilt, dass jedem strafrechtlicher Schutz gebührt, der beleidigt oder fälschlicherweise beschuldigt wird, bestimmte Handlungen vorgenommen zu haben.
Berichtet der Verfasser in seinem Kommentar jedoch nur über wahre Tatsachen oder übt sachliche Kritik, ist dies, auch wenn es für Sie als Unternehmer nachteilig wirkt, durchaus erlaubt. In einem solchen Fall macht der Verfasser nämlich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention Gebrauch.
Allgemein, und nicht zuletzt auch aus unternehmerischer Sicht, gilt, dass auf
beleidigende Kommentare oder Bewertungen höflich und sachlich reagiert werden sollte. Was aber, wenn man sich als Zielobjekt unsachlicher Kritik seinerseits zu einer beleidigenden Antwort hinreißen lässt? Grundsätzlich kann auch eine beleidigende Antwort strafbar sein. Allerdings sieht §115 Abs 3 StGB innerhalb enger Grenzen eine Strafbefreiung vor.
Jemand, der sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen lässt, ihn in einer „den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen oder zu verspotten, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlass verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.“
Insgesamt ergibt sich, dass auch Handlungen im Internet nicht vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt sind, sondern das Gesetz sogar durchaus beachtliche Strafrahmen für die entsprechenden Delikte vorsieht.
Aus diesem Grund sollten sich potentielle Täter im Vorhinein jedenfalls Gedanken darüber machen, ob sich das Posten von
Beleidigungen und falschen Anschuldigungen im Internet wirklich lohnt. Andererseits soll den Opfern solcher Straftaten aber auch bewusst sein, dass sie dementsprechende Kommentare nicht wehrlos hinnehmen müssen, sondern durchaus rechtliche Möglichkeiten zum Schutz und zur Verteidigung ihres guten Rufs zur Verfügung stehen.
Sie haben
Inhalte im Internet gefunden, die Sie löschen möchten? Sie möchten
Informationen nachhaltig aus dem Internet entfernen und sind auf der Suche nach dem besten Weg?
Ihre Anfrage wird Streng Vertraulich bearbeitet. Preis wird individuell an das Projekt angepasst.
Streng Vertraulich und Diskret
Weitere Links zum Thema
Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung