www.facebook.com/Reputationsmanager - Reputationmanagement mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung.

Mittwoch, 23. April 2025

Rufmord, Kritik, Verleumdung entfernen oder löschen bedeutet, gegen schädigende Informationen vorzugehen, die den Ruf einer Person oder eines Unternehmens beeinträchtigen können.

Es gibt die alte Weisheit, dass Menschen viel reden, wenn der Tag lang ist. Nicht immer reden Menschen dabei miteinander, manchmal reden sie auch über andere. Hierbei sollten die Worte weise gewählt werden, denn die Grenze zu den Straftatbeständen der üblen Nachrede sowie der Verleumdung ist nicht selten rasch überschritten. 


Im Volksmund wird in vielen Fällen von dem Rufmord gesprochen. Den wenigsten Menschen sind jedoch die genauen rechtlichen Hintergründe bekannt.Verleumdung (nach § 187 StGB): Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung zu verächtlich machen oder zu schaden. 

Üble Nachrede (nach § 186 StGB): Verbreitung von unwahren Tatsachen, die geeignet sind, den Ruf einer Person zu schädigen, ohne dass sie verächtlich werden soll. 

Beleidigung (nach § 185 StGB): Eine Äußerung, die geeignet ist, jemanden in seinem Ansehen zu verletzen. 

Rechtliche Schritte: Zivilrechtlich: Unterlassungsansprüche gegen die Verursacher der Verleumdung oder üblichen Nachrede, einstweilige Verfügungen. 

Strafrechtlich: Strafanzeige gegen den Verursacher der Verleumdung, üblichen Nachrede oder Beleidigung.