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Sonntag, 17. Mai 2026

Der digitale Raum hat die Art und Weise, wie wir kommunizieren, radikal verändert. Meinungsäußerungen, die früher am Stammtisch oder im privaten Kreis blieben, erreichen heute per Mausklick ein Millionenpublikum.

Diese Demokratisierung der Information hat jedoch eine Schattenseite: 

Die Hemmschwelle im Netz ist extrem gesunken. Wo sachliche Diskussionen stattfinden sollten, eskalieren Konflikte oft in zerstörerischen Kampagnen. Rufmord, Verleumdung und geschäftsschädigende Kritik im Internet sind zu einer ernsthaften Bedrohung für Einzelpersonen und Unternehmen geworden. 


Ein einziger viraler Beitrag kann Karrieren vernichten, Existenzen zerstören und psychische Traumata auslösen. Um sich wirksam zu schützen und rechtlich gegen solche Angriffe vorzugehen, ist eine genaue Abgrenzung der Begriffe sowie ein Verständnis der Dynamiken sozialer Medien unerlässlich.

Die juristische Abgrenzung: Was ist was?

Umgangssprachlich wird der Begriff „Rufmord“ oft als Sammelbegriff für jede Form der böswilligen Nachrede verwendet. Das deutsche Strafrecht kennt diesen Begriff so jedoch nicht. Stattdessen differenziert das Gesetz im Strafgesetzbuch (StGB) präzise zwischen verschiedenen Tatbeständen, die das Ehrgefühl und den wirtschaftlichen Ruf eines Menschen schützen.

Die Üble Nachrede (§ 186 StGB) liegt vor, wenn jemand über eine andere Person eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diese verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Entscheidende hierbei ist: Die Behauptung kann nicht bewiesen werden. Es kommt strafrechtlich nicht darauf an, ob der Täter wusste, dass die Aussage falsch ist. Allein die Unbeweisbarkeit der ehrenrührigen Behauptung reicht für eine Strafbarkeit aus.

Die Verleumdung (§ 187 StGB) ist die Steigerung der üblen Nachrede und wiegt juristisch deutlich schwerer. Eine Verleumdung setzt voraus, dass der Täter eine unwahre Tatsache über eine andere Person verbreitet, obwohl er genau weiß, dass sie falsch ist. Hier handelt der Angreifer also mit direktem Vorsatz, um dem Opfer gezielt zu schaden. 

Im Internet, wo Fake News und manipulierte Bilder (Deepfakes) in Sekundenschnelle geteilt werden, erreicht die Verleumdung eine völlig neue Dimension der Zerstörungskraft.

Sonntag, 4. August 2024

DOKU Rufmord - Wie aus Gerüchten ein Alptraum wird - Rufmord kann jeden treffen – heute mehr denn je. Das Internet bietet unendliche Möglichkeiten, den Ruf anderer Menschen zu ruinieren.

Gleichzeitig können es aber auch immer noch die "lieben" Nachbarn sein, die schlecht über andere reden. Ist der Ruf erst einmal zerstört, kostet es sehr viel Zeit, Nerven und Geld, um seinen Ruf wiederherzustellen – manchmal gelingt es nie.


Wie wehrt man sich gegen Vorverurteilungen, wie geht man mit Verleumdungen um? Was macht man, wenn sich Einträge im Internet nicht mehr löschen lassen? Menschen hautnah porträtiert Menschen, die Opfer von Rufmord geworden sind

Rufmord im Internet 

Gerd B. ist Opfer von Rufmord geworden. Seit 26 Jahren ist er als Geschäftsführer und Mitinhaber eines Finanzunternehmens tätig. 2009 tauchen plötzlich im Netz diffamierende Einträge auf, welche ihn mit Anschuldigungen wie Kindesmissbrauch, rechtem Gedankengut und einer Stasi-Vergangenheit in Verbindung bringen. Gerd B. nimmt dies zunächst nicht ernst, mit der Zeit stellt er aber fest, dass seine Geschäfte immer weniger werden. 

Auch seine Frau Gaby wird in diesem Zusammenhang Opfer von Rufmord im Netz. 

Gerd B. schaltet einen Anwalt, einen Detektiv und einen sogenannten Reputationsmanager ein, um an den Täter heranzukommen. Gleichzeitig beklagt er erhebliche Geschäfts- und Kundenverluste. Gerd B. schätzt, dass er bisher einen finanziellen Schaden im zweistelligen Millionenbereich erlitten hat. Zudem geht es ihm gesundheitlich immer schlechter. Die Rufmordkampagne macht sein Leben zu einem Albtraum, aber Gerd B. kämpft weiter gegen die unsichtbaren Täter.

Böse Gerüchte in der Nachbarschaft 

Welche Ausmaße böse Gerüchte in der Nachbarschaft haben können, zeigt ein Fall aus Gelsenkirchen. Helmut G. (61) lädt zwei Kinder aus der Nachbarschaft zum Eis ein und nimmt sie mit in seine Wohnung, um dort Eisflecken abzuwischen. In der Wohnung lebt er gemeinsam mit seinem erwachsenen Stiefsohn. Eine Nachbarin, die ihn und die Kinder beobachtet hatte, wird argwöhnisch und meldet den Vorfall der Polizei. Ein anderer Nachbar veröffentlicht ein Foto des Stiefsohns von Helmut G. auf Facebook. 

In Windeseile verbreitet sich die Nachricht im Netz, die Männer seien pädophil. Kurz danach versammelt sich eine Menschenmenge von 200 Leuten vor der Tür und will die Männer lynchen. Ist etwas dran an den Anschuldigungen? Die Kinder sagen, es sei nichts geschehen und die Polizei findet den Verdacht unbegründet. Sie kann die aufgebrachten Nachbarn aber kaum beruhigen. Die Männer leben von nun an mit einem Makel.

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