Die Hemmschwelle im Netz ist extrem gesunken. Wo sachliche Diskussionen stattfinden sollten, eskalieren Konflikte oft in zerstörerischen Kampagnen. Rufmord, Verleumdung und geschäftsschädigende Kritik im Internet sind zu einer ernsthaften Bedrohung für Einzelpersonen und Unternehmen geworden.
Ein einziger viraler Beitrag kann Karrieren vernichten, Existenzen zerstören und psychische Traumata auslösen. Um sich wirksam zu schützen und rechtlich gegen solche Angriffe vorzugehen, ist eine genaue Abgrenzung der Begriffe sowie ein Verständnis der Dynamiken sozialer Medien unerlässlich.
Die juristische Abgrenzung: Was ist was?
Umgangssprachlich wird der Begriff „Rufmord“ oft als Sammelbegriff für jede Form der böswilligen Nachrede verwendet. Das deutsche Strafrecht kennt diesen Begriff so jedoch nicht. Stattdessen differenziert das Gesetz im Strafgesetzbuch (StGB) präzise zwischen verschiedenen Tatbeständen, die das Ehrgefühl und den wirtschaftlichen Ruf eines Menschen schützen.
Die Üble Nachrede (§ 186 StGB) liegt vor, wenn jemand über eine andere Person eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diese verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Entscheidende hierbei ist: Die Behauptung kann nicht bewiesen werden. Es kommt strafrechtlich nicht darauf an, ob der Täter wusste, dass die Aussage falsch ist. Allein die Unbeweisbarkeit der ehrenrührigen Behauptung reicht für eine Strafbarkeit aus.
Die Verleumdung (§ 187 StGB) ist die Steigerung der üblen Nachrede und wiegt juristisch deutlich schwerer. Eine Verleumdung setzt voraus, dass der Täter eine unwahre Tatsache über eine andere Person verbreitet, obwohl er genau weiß, dass sie falsch ist. Hier handelt der Angreifer also mit direktem Vorsatz, um dem Opfer gezielt zu schaden.
Im Internet, wo Fake News und manipulierte Bilder (Deepfakes) in Sekundenschnelle geteilt werden, erreicht die Verleumdung eine völlig neue Dimension der Zerstörungskraft.
