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Mittwoch, 8. Juni 2022

Eine ungerechtfertigte schlechte Bewertung im Internet entfernen...Enthalten Bewertungen falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigung etc., sind sie rechtswidrig und müssen nicht geduldet werden.

Im Wettbewerb der Unternehmen um Kunden spielen Bewertungsportale eine immens wichtige Rolle. Da positive Bewertungen im Internet entscheidend zum Erfolg und zur Beliebtheit eines Unternehmens beitragen, insbesondere weil das Google-Ranking durch Bewertungen spürbar verbessert wird, nutzen viele Unternehmen Bewertungsportale missbräuchlich, um ihre Position im Wettbewerb zu stärken. 


Dies geschieht etwa durch falsche Positivbewertungen in Bezug auf die Dienstleistungen des eigenen Unternehmens. Zudem kommt es vermehrt zu missbräuchlich abgegebenen falschen Negativbewertungen bezüglich der Dienstleistungen und Waren der Konkurrenz, um deren Ruf zu schädigen und die eigene Position am Markt zu verbessern.

Bewertungen im Internet, genauer in Bewertungsportalen sind grundsätzlich zulässig und Ausfluss der grundrechtlich durch Art. 5 GG geschützten Meinungsfreiheit. Danach muss jeder es hinnehmen, dass Dritte die von ihm angebotenen Produkte und Dienstleistungen bewerten. 

Hierbei muss er allerdings nur sachliche Kritik und Werturteile hinnehmen. Ehrverletzende Schmähkritik, welche den Bewerteten herabwürdigen soll und keine sachliche Auseinandersetzung beinhaltet, ist nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt.

Das hat zur Folge, dass man natürlich äußern darf, dass man bestimmte Dienstleistungen oder Produkte für mangelhaft befindet, jedoch sollte man dabei stets auf die Wortwahl achten. Beispielsweise sollten Begriffe wie „Pfuscher“ oder „Betrüger“, welche beleidigender Natur sind, tunlichst vermieden werden.

Wenn Sie Unternehmer oder Freiberufler sind und selbst eine negative Bewertung erhalten haben, berate ich Sie gerne zu den bestehenden und weitreichenden Möglichkeiten, negative Bewertungen löschen zu lassen - sowohl gegen den Telemediendienst wie z.B. Google als auch gegen den Rezensenten direkt. Insbesondere letzteren können Sie unter Umständen auch auf Schadensersatz wegen negativer Internetbewertung in Anspruch nehmen.


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Montag, 9. Mai 2022

Kann man Bewertungen im Internet löschen? Grundsätzlich können Sie immer dann gegen Bewertungen im Internet vorgehen, wenn diese gegen die Richtlinien der Plattform oder gegen Gesetze verstoßen.

Verstößt eine Rezension gegen die Google-Richtlinien oder ist rechtswidrig, kann sie gelöscht werden. Fordern Unternehmer Google zur Löschung auf, dauert es in der Regel 2 bis 4 Wochen, bis die negative Bewertung entfernt wird. 


Was tun bei schlechten Bewertungen im Internet? 

Eine negative, rufschädigende Bewertung sollten Unternehmen möglichst außergerichtlich und schnell löschen lassen. Wenn sie nicht direkt einen Anwalt einschalten wollen, können Unternehmer im ersten Schritt selbst denjenigen kontaktieren, der die Bewertungen geschrieben hat.

Wie kann man Rezensionen deaktivieren?  

Es ist nicht möglich, Google-Bewertungen zu deaktivieren. Man hat kein Recht auf Löschung der Bewertungsmöglichkeit. Menschen dürfen über Ihr Unternehmen daher Firmenprofile anlegen und Google darf diese veröffentlichen. Allerdings können Sie negative Google Bewertungen löschen lassen – dies ist oft sehr gut möglich.

Ist eine schlechte Bewertung strafbar? 

Eine schlechte Google-Bewertung kann sogar strafbar sein. Und zwar immer dann, wenn sie einen Straftatbestand des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt. Dies kommt insbesondere in Betracht bei Beleidigung nach § 185 StGB, bei übler Nachrede nach § 186 StGB und bei Verleumdung nach § 187 StGB.


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