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Dienstag, 1. Dezember 2020

Dirk Massat - Negative Online Bewertungen gegen einen Unternehmer...

Herabsetzende und negative Online Bewertungen im Internet gegenüber einem Unternehmer können nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. 


Denn so wie die dafür vorgesehenen strafrechtlichen Regelungen die Menschen im realen Leben schützen sollen, bieten sie auch Schutz vor Anfeindungen im Internet. Allgemein gilt, dass jedem strafrechtlicher Schutz gebührt, der beleidigt oder fälschlicherweise beschuldigt wird, bestimmte Handlungen vorgenommen zu haben. 


Berichtet der Verfasser in seinem Kommentar jedoch nur über wahre Tatsachen oder übt sachliche Kritik, ist dies, auch wenn es für Sie als Unternehmer nachteilig wirkt, durchaus erlaubt. In einem solchen Fall macht der Verfasser nämlich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention Gebrauch.

Allgemein, und nicht zuletzt auch aus unternehmerischer Sicht, gilt, dass auf beleidigende Kommentare oder Bewertungen höflich und sachlich reagiert werden sollte. Was aber, wenn man sich als Zielobjekt unsachlicher Kritik seinerseits zu einer beleidigenden Antwort hinreißen lässt? Grundsätzlich kann auch eine beleidigende Antwort strafbar sein. Allerdings sieht §115 Abs 3 StGB innerhalb enger Grenzen eine Strafbefreiung vor. 

Jemand, der sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen lässt, ihn in einer „den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen oder zu verspotten, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlass verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.“

Insgesamt ergibt sich, dass auch Handlungen im Internet nicht vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt sind, sondern das Gesetz sogar durchaus beachtliche Strafrahmen für die entsprechenden Delikte vorsieht. 

Aus diesem Grund sollten sich potentielle Täter im Vorhinein jedenfalls Gedanken darüber machen, ob sich das Posten von Beleidigungen und falschen Anschuldigungen im Internet wirklich lohnt. Andererseits soll den Opfern solcher Straftaten aber auch bewusst sein, dass sie dementsprechende Kommentare nicht wehrlos hinnehmen müssen, sondern durchaus rechtliche Möglichkeiten zum Schutz und zur Verteidigung ihres guten Rufs zur Verfügung stehen.

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Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung

Sonntag, 29. November 2020

Dirk Massat - Die enorme Relevanz guter Google Bewertungen

Gute Bewertungen sind der wichtigste Ansatz, um sich rund um die eigene Arbeit im Unternehmen als professioneller Partner zu positionieren. 


Durch eine Bewertung haben Kunden die Möglichkeit, gute Arbeit mit vielen Sternen und einem direkten Kommentar zu würdigen. Auch bei schlechter Arbeit können Kunden mit einer Bewertung auf die Mängel hinweisen und verdeutlichen, in welchen Bereichen Verbesserungspotenzial besteht. 


Eine negative Google Rezension hat jedoch nicht wie angenommen den gewünschten Lerneffekt, sondern schädigt nachhaltig den eigenen Erfolg. Der einfachste Weg ist natürlich, die Leistung entsprechend zu korrigieren und anschließend eine positive Bewertung zu erhalten. Doch nicht alle Kunden sind so fair und räumen dem Unternehmen eine Möglichkeit ein, einen bisherigen Fehler wieder zu korrigieren. Sobald jedoch auf den Kommentar geantwortet wurde, wird die Löschung noch schwieriger. Dadurch erhält Google die Möglichkeit einer detaillierteren Nachprüfung, die für Sie nicht zwingend positiv erfolgt.

Eine weitere häufig gestellte Frage bezieht sich auf die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Viele Unternehmen möchten Google Bewertungen löschen lassen, da es sich bei den abgegebenen Bewertungen nicht um direkte Kundenprojekte handelt. Kontrolliert wird dies jedoch im Vorfeld der Bewertungsabgabe nicht. Auch in den Nutzungsbedingungen von Google steht nicht festgeschrieben, dass der Rezensent bereits Patient gewesen sein muss oder mit Ihrem Unternehmen Kontakt hatte. Dadurch zeigt sich, dass die Einrichtung eines Google-Kontos meist schon ausreicht, um eine Bewertung im Internet abzugeben und Ihrem Unternehmen nachhaltig zu schaden.

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Wie gehe ich gegen Verleumdung vor?

Donnerstag, 19. November 2020

Dirk Massat - Negative Online-Bewertungen löschen. Eine negative, rufschädigende Bewertung sollten Unternehmen möglichst außergerichtlich und schnell löschen lassen.

Für fast jedes Produkt und jede Dienstleistung lassen sich heute Bewertungen in Online-Portalen finden. Gute Noten sind hier entscheidend, schlechte abschreckend. 


Unentschlossene Kunden vertrauen auf die Aussagen im Internet und machen Kaufentscheidungen von solchen Bewertungen abhängig. Für Unternehmen kommt es daher darauf an im Wege eines effektiven Reputationsmanagements, möglichst gute Bewertungen zu erhalten bzw. wirksam gegen schlechte Bewertungen vorzugehen.


Nie war es einfacher an Informationen zu kommen als in der heute. Recherche, Buchung und Bestellung, alles unter www…de. Positive Präsenz in den entscheidenden Bewertungsportalen gehört daher heute zu einem Must-have für Dienstleister und Hersteller. Es gibt sie für alles und jeden: Ärzte (z.B. jameda.de), Rechtsanwälte (z.B. anwalt.de), Hotel und Gastronomie (z.B. tripadvisor.de) oder Autowerkstätten (werkstattvergleich.de). 

Branchenunabhängig bieten auch die großen E-Commerce-Portale bzw. Auktionsplattformen wie Amazon oder Ebay die Möglichkeit, Rezensionen zu verfassen. Gerade durch das nur schwer überschaubare Angebot und die damit einhergehende Konkurrenz, wird es mit jedem schlechten Rating schwerer am Markt zu bestehen. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob und wie man sich gegen vermeintlich ungerechtfertigte Bewertungen wehren kann und an wen man sich wenden muss.

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Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?